Gebühren und Kosten ...
Gerne werde ich für Sie tätig. Wenn man einen Anwalt oder einen Notar in Anspruch nimmt, kostet das natürlich Geld, wie jede Dienstleistung. Für die Gebühren im Anwaltsbereich und Kosten im Notariat gelten verschiedene gesetzliche Grundlagen und Regelungen:
1. Gebühren im Anwaltsbereich:
Mein Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches genau bestimmt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt für welche Tätigkeiten geltend machen kann. Die Höhe der Gebühren richtet sich meistens nach dem Streitwert, also dem Wert, um welchen sich die streitige Angelegenheit dreht.
In bestimmten Fällen fallen nicht Ihnen die Rechtsanwaltsgebühren zur Last, sondern diese sind von dem Gegner zu tragen. So muß zum Beispiel Ihr Gegner Ihre Rechtsanwaltskosten ersetzen, wenn er sich in Verzug befindet, wenn also etwa ein Mieter mit Mietzahlungen im Rückstand ist.
Auch im Falle eines Verkehrsunfalles, den sie nicht verschuldet haben, muss der Verursacher oder bzw. dessen Haftpflichtversicherung für Ihre gesamten Anwaltskosten aufkommen.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, so gilt grundsätzlich, dass alle Kosten vom dem übernommen werden müssen, der den Prozess verliert
Um Kostenrisiken von vornherein auszuschließen, bietet sich der Abschluß einer Rechtschutz-versicherung an. Eine solche Versicherung kann für die verchiedensten Risiken abgeschlossen werden.
Bei Streitwerten ab 50.000,00 € gibt es die Möglichkeit, aussichtsreiche Rechtstreitigkeiten im Klageverfahren über einen sog. Prozessfinanzierer finanzieren zu lassen, der dafür im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe erhält.
Bei geringem Einkommen kann für Fälle, die auußergerichtlich bearbeitet werden, ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Im Gerichtsverfahren kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden; bei Bewilligung der Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe kommt dann der Staat für die Kosten auf.
Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten und rechnen Ihnen die voraussichtlichen Kosten eines außergerichtlichen oder auch gerichtlichen Rechtsstreits aus.
2. Kosten im Notariat:
Die Kosten für die jegliche notarielle Tätigkeiten schreibt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vor. Für jedwede notariellen Tätigkeiteb sind bestimmte Gebühren definiert, welche im GNotKG akribisch aufgeführt werden. Der Notar muss sich exakt an die dort festgeschriebenen Kosten halten; er darf davon nicht abweichen. Zumeist richten sich die Kosten nach dem Wert des betroffenen Gegenstandes (z. B. Kaufpreis eines Hauses).